«Alle Schreiner haben den GAV einzuhalten!»

Setzt sich für eine konsequente Durch-setzung des GAV ein: ZPK-Geschäftsführer Urs Sager. Bild: Patrik Ettlin

 Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche zahlen monatliche Beiträge in die Zentrale Paritätische Berufskommission Schreinergewerbe (ZPK) ein. Doch wer profitiert von diesen Berufsbeiträgen? Die SchreinerZeitung fragt bei ZPK-Geschäftsführer Urs Sager nach.

Die Schreiner überweisen monatlich Geld an die Zentrale Paritätische Berufskommission Schreiner- gewerbe (ZPK). Was muss man sich unter dieser Organisation ZPK vorstellen?
Die ZPK ist ein von den Sozialpartnern gegründeter Verein und kontrolliert die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrags Schreinergewerbe GAV.
Diese Kontrolle wird zusammen mit den Regionalen Paritätischen Kommissionen durchgeführt. Zudem erarbeitet die ZPK Richtlinien und Hilfen für mehr Arbeitssicherheit und unterstützt die Weiterbildung.
Welches sind die Hauptaufgaben dieser Organisation? Und was die Schreiner interessiert: Wohin fliessen diese so- genannten GAV-Beiträge konkret?
Wenn Regeln aufgestellt werden, braucht es für deren Durchsetzung Kontrollen. Schliesslich sollen für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gleichen Bedingungen herrschen. Die ZPK überwacht die Einhaltung dieser Bedingungen.
Zur zweiten Frage: Die GAV-Beträge werden im Interesse der Arbeitnehmenden verwendet. Arbeitnehmende, die eine Weiterbildung besuchen, werden aus diesen einbezahlten GAV-Beiträgen finanziell unterstützt. Der Rest der Beiträge wird für die Kontrolle der Einhaltung des GAV und für Hilfen zur Arbeitssicherheit eingesetzt.
Punkt für Punkt: Sie unterstützen die Weiterbildung der Schreiner?
Ja, leider wissen das längst nicht alle Schreiner. Die ZPK bezahlt aus den GAV-Beiträgen ein Anteil der Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer. Auf der ZPK-Website ist eine Liste aller Weiterbildungen aufgeführt, welche finanziell unterstützt werden.
Sie setzen sich aber auch für die Sicherheit am Arbeitsplatz ein. Wie und wo profitieren Arbeitgeber und Arbeit- nehmer?
Eigentlich müsste jeder Schreinerbetrieb alleine für die Arbeitssicherheit besorgt sein. Das Schreinergewerbe verfügt jedoch über eine Branchenlösung, die Hilfen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit zur Verfügung stellt. Die Schreinerei muss so nur noch die von der ZPK zur Verfügung gestellte Branchenlösung umsetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Vollzug des Gesamtarbeitsvertrags GAV. Sie setzen sich für faire Wettbewerbsbedingungen und gleich lange Spiesse für alle Schreiner ein. Wie machen Sie das?
Unsere Regionalen Paritätischen Kommissionen führen periodisch bei möglichst allen Schreinereien Lohnbuchkontrollen durch. So wird gewährleistet, dass sich alle Schreinereien an den Gesamtarbeitsvertrag halten und dass auch alle Arbeitnehmenden von den Vorteilen des GAV profitieren. Deshalb muss betont werden, dass ein gültiger Gesamtarbeitsvertrag sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen Mehrwert zum sonst gültigen Obligationenrecht bringt. Des Weiteren werden sehr viele ausländische Schreiner, die Dienstleistungen in der Schweiz erbringen, kontrolliert. Denn auch diese Schreinereien haben den GAV einzuhalten! Die ZPK fungiert dann als obere Instanz, falls eine Schreinerei mit der Lohnbuchkontrolle der Regionalen Paritätischen Kommission nicht einverstanden sein sollte.
Für Schreiner, die in der Werkstatt und auf der Baustelle «zu Hause» sind, ist der GAV vielfach ein Buch mit sieben Siegeln. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei rechtlichen Fragen auch gleich direkt an die ZPK wenden?
Wir freuen uns, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit dem Gesamtarbeitsvertrag auseinandersetzen. Die ZPK sieht sich als Dienstleister für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und beantwortet deshalb gerne Fragen zu dem GAV. Diese werden allen Schreinern in verständlicher Sprache beantwortet.
www.zpk-schreinergewerbe.ch

pet

Veröffentlichung: 21. September 2017 / Ausgabe 38/2017

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