Berner Fachhochschule erhält Bundesgelder

Die BFH kommt künftig in den Genuss von Bundesmitteln. Bild: Noah J. Gautschi

Fachhochschule. Die Berner Fachhochschule musste sich beim Bund im Zuge des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes neu akkreditieren lassen. Vergangene Woche erhielt sie ihre Bestätigung.

Freudige Nachrichten für die Berner Fachhochschule (BFH). Der Bundesrat hat die Fachhochschule vergangene Woche neu beurteilt und, gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, beitragsrechtlich anerkannt. Neben der praxisorientierten Lehre gehören Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung sowie Dienstleistungen zu ihren Kernkompetenzen.

Neues Gesetzt, neue Regeln

2015 ist das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) in Kraft getreten. Es besagt, dass sich nicht nur alle künftigen, sondern auch die bestehenden kantonalen Hochschulen bis Ende 2022 neu institutionell akkreditieren lassen müssen. Mit dieser neu beurteilten Akkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, sich als «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» zu bezeichnen. Es ist zudem eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt anerkannt zu werden und in den Genuss von Bundesmitteln zu kommen.

Der Kanton Bern hatte für die BFH vom Bundesrat im Dezember 2003 eine unbefristete Genehmigung zur Errichtung und Führung der Schule gemäss damaligem Fachhochschulgesetz erhalten. Nun wurde die BFH vom Schweizerischen Akkreditierungsrat als Fachhochschule neu institutionell akkreditiert. Der Bundesrat hat darauf die beitragsrechtliche Anerkennung für die BFH ausgesprochen.

ids

www.bfh.ch

Veröffentlichung: 12. Dezember 2018

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