Damit Leistung und Ertrag stimmen

Bei der Berechnung der individuellen Regieansätze spielen verschiedene Para-meter eine Rolle. Bild: Shutterstock

Regieansätze.  Unvorhergesehene Zusatzleistungen oder Arbeiten nach Aufwand werden im Baugewerbe meistens in Regie abgerechnet. Der VSSM liefert seinen Mitgliedern als Richtwert jährlich angepasste Regieansätze.

Hier ein Stück Sockelleiste einpassen und gleich noch eine Silikonfuge ziehen, dort die Beschläge einer alten Tür justieren. Geht der Neu- oder Umbau dem Ende entgegen, fallen für den Schreiner da und dort Arbeiten an, die in der ursprünglichen Offerte oder im Werkvertrag nicht enthalten sind. Diese Leistungen nennt man Regiearbeiten und sie werden nach Aufwand berechnet.

Tägliche Rapporte erstellen

Die SIA-Norm 118 regelt diese Regiearbeiten und deren Verrechnung klar. So hält sie unter anderem fest, wie Regiearbeiten rapportiert werden müssen. Gemäss Artikel 47 hat der ausführende Unternehmer täglich einen von ihm unterzeichneten Rapport zu erstellen. Dieser umfasst die Arbeiterzahl, Maschinenstunden, Arbeitsstunden, Materialverbrauch usw. sowie detaillierte Angaben über die geleistete Arbeit. Der Architekt, die Bauleitung oder die Bauherrschaft ihrerseits hat den Rapport des Unternehmers innert sieben Tagen zu prüfen und zu signieren.

Der gegengezeichnete Rapport dient dem Unternehmer als Beweis, dass er die rapportierten Arbeiten wirklich geleistet hat. Für den Planer oder Bauherrn ist dieser Rapport ebenso wichtig, damit ist die regelmässige Kostenkontrolle gewährleistet.

Der Handwerker darf in der Regel nicht von sich aus Regiearbeiten ausführen. Sie müssen von der Bauleitung ausdrücklich angeordnet werden. Vielfach wird vom Unternehmer vor der Ausführung eine Aufwandschätzung oder sogar eine zusätzliche Offerte verlangt. So oder so: Der Unternehmer ist gut beraten, sich für die anstehenden Regieleistungen einen klar definierten Auftrag abzuholen. So können im Nachgang schwierige Diskussionen über geleistete Arbeiten und dafür aufgewendete Stunden verhindert werden.

Richtwerte des Verbands

Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) erarbeitet für seine Mitgliedsbetriebe jeweils auf Jahresbeginn eine Broschüre mit den aktuellen Regieansätzen. Diese werden im Sinne von allgemeinen Richtwerten und als Hilfsmittel für die Unternehmen publiziert. Die eingesetzten Prozentsätze und Ansätze für Lohngemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Maschinenkosten sowie Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sind allgemeine Durchschnittswerte. VSSM-Projektleiter Simon Schneider betont: «Dabei muss berücksichtigt werden, dass Regieansätze im Verhältnis zur effektiv geleisteten Regiestunde einen überproportionalen Verwaltungsaufwand in Form von Planungs-, Abklärungs- und Administrationsaufwand beinhalten.» Demzufolge sind Regieansätze in der Regel nicht mit den aus dem VSSM-Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ermittelten, internen Betriebsansätzen zu vergleichen.

Nur für Mitglieder: Praxismerkblatt und Berechnungstabellen 

Das VSSM-Praxismerkblatt «Regie­ansätze 2021» mit Informationen für Geschäftsleitung, Verkauf und Einkauf ist im Mitgliederbereich der VSSM-Website zu finden und Mitgliedsfirmen vorenthalten. Die ebenfalls exklusiv für VSSM-Mitglieder erarbeiteten und erhältlichen Excel-Berechnungstabellen stehen online im Mitgliederbereich unter der Rubrik «Betriebswirtschaft» zum Download bereit.

PATRIK ETTLIN

Veröffentlichung: 18. März 2021 / Ausgabe 12/2021

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