Der Aufwand steigt

Für die Anschlussbewilligung von Küchengeräten benötigt der Schreiner eine Weiterbildung mit bestandener Prüfung. Bild: Fotolia

Anschlussbewilligung.  Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) hat die Bedingungen zur Erlangung der Anschlussbewilligung im Niederspannungsbereich angepasst. Nun muss die Weiterbildung erweitert werden.

Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) hat das Prüfungsreglement für das Anschliessen von elektrischen Erzeugnissen (Art. 15 NIV) auf 1. Januar 2022 angepasst. Neu dürfen Schreiner alle elektrischen Niederspannungserzeugnisse anschliessen. Wie der Verband Electrosuisse in einer Meldung schreibt, wird zudem mit dem neuen Reglement die Prüfungszulassung für Berufe mit Schweizer und EU-Fähigkeitsausweisen vereinfacht, denn die geforderte Berufspraxis falle künftig weg.

Mehr Lektionen vorgeschrieben

Vor rund einem Jahr hat das Esti angekündigt, dass die bis anhin geforderte Lektionenzahl von 42 auf 56 erhöht werde. Überraschend kommt für Michael Gnos, Schulleiter der Höheren Fachschule Bürgenstock (HFB), dagegen die Anpassung für Schreiner, welche bereits über diese Ausbildung verfügen. «Damit Schreiner, welche diese Weiterbildung nach altem Reglement abschlossen, bei einem Arbeitgeberwechsel die Bewilligung weiterhin behalten können, müssen sie nun einen zweitägigen Zusatzkurs besuchen.» Als Übergangslösung besteht aktuell 2022 für betroffene Schreiner die Möglichkeit, anstelle des eintägigen und obligatorischen Refresh-Kurses einen zweitägigen Refresher zu absolvieren, um so eine Gleichwertigkeit für den zweitägigen Zusatzkurs zu erlangen.

«Wir müssen somit unsere Weiterbildung gemäss Vorgaben verlängern, was für die Absolventen zusätzliche Kosten auslöst», erklärt Michael Gnos. Repetenten können die Prüfung nach dem bisherigen Reglement zweimal wiederholen. Nach dem 31. Dezember 2024 finden keine Wiederholungsprüfungen nach dem alten Reglement mehr statt.

Bewilligung wieder erlangt

Diese Vorschriften für den Anschluss von elektrischen Installationen wie Backöfen oder Kochfelder gaben bereits 2011 zu Diskussionen Anlass. Damals verwehrte das Esti den Schreinern wegen einer Reglementsänderung diese Anschlussarbeiten. Betriebe ohne Mitarbeiter mit früher erworbener Bewilligung mussten diese Installationen von einer Drittperson aus der Elektrobranche ausführen lassen. 2017 ist der Bundesrat – auch auf Intervention des VSSM und von Küche Schweiz – über die Bücher gegangen und hat die Situation neu beurteilt. Seit dem 1. Januar 2018 ist die revidierte Niederspannungs-Installationsverordnung in Kraft, was dem Schreiner und Küchenbauer nach absolvierter Weiterbildung den Anschluss von Elektrogeräten wieder ermöglicht.

Beliebte Weiterbildungskurse

An der Höheren Fachschule Bürgenstock (HFB) hat man damals rasch reagiert. Bereits Ende 2017 fand der erste dieser Weiterbildungskurse unter der Leitung von Erich Amgwerd wieder statt. Seither haben sich diese Kurse im Programm der HFB etabliert. Im Rahmen dieser Weiterbildung vermitteln die Elektroprofis von Sicurocentral in Luzern oder Electrosuisse in Fehral-torf ZH den Schreinern die Thematik knackig und stufengerecht. Die Referenten kennen beide Seiten. Nicht nur sind das alles Elektroprofis, sie sind auch mehrheitlich in der Elektroabnahme tätig und wissen darum genau, worauf es ankommt. Der regelmässige Praxisbezug sowie die aktive Einbindung der Teilnehmer helfen dabei, das Elektro-Know-how des Schreiners oder der Schreinerin zu festigen. Nebst der HFB bietet auch die IBW Höhere Fachschule Südostschweiz diese Vorbereitungskurse für die eidgenössische Prüfung an.

Mit bestandener Prüfung darf der Schreiner fest angeschlossene Haushaltsgeräte an bestehenden Gerätekabeln, Anschlussdosen oder Revisionsschaltern von 230 bis 400 Volt anschliessen oder auswechseln. Auch das Anschliessen von Leuchtstoffröhren, Halogen- oder LED-Technik und die Steckdosenmontage sind erlaubt.

www.anschlussbewilligung.chwww.ibw.ch

Patrik Ettlin

Veröffentlichung: 12. Mai 2022 / Ausgabe 19/2022

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