Die Holzherkunft bleibt oft im Dunkeln


Für Holz und Holzprodukte besteht seit 2012 eine Deklarationspflicht. Bild: Fotolia


Für Holz und Holzprodukte besteht seit 2012 eine Deklarationspflicht. Bild: Fotolia
Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) hat 2017 wieder die Einhaltung der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte überprüft. Dabei hat es unterschiedliche Qualitäten der Deklarationen festgestellt.
Wie bereits 2016 legte das BFK auch 2017 seinen Fokus auf Unternehmen, bei denen ein grösseres Risiko für nicht korrekte Deklarationen besteht. Kontrolliert wurden deshalb kleinere Firmen, noch nie überprüfte Filialen grösserer Unternehmen, Firmen mit deklarationspflichtigen Holzprodukten im Nebensortiment, Versand- und Onlinehändler sowie neue Anbieter.
Nur bei 17% war alles korrekt
Insgesamt fanden 120 Kontrollen statt. Nur 17 % der geprüften Unternehmen deklarierten ihre Produkte vollständig korrekt. Es handelte sich vor allem um Betriebe, welche die Deklarationspflicht mit einem fehlerfrei funktionierenden System umgesetzt haben.
Bei 37 % der Kontrollen waren die Produkte teils korrekt, teils nicht korrekt deklariert. Bei 60 % dieser bemängelten Produkte musste die Holzherkunft, bei 5 % die Holzart und bei 21 % sowohl Holzart als auch Herkunft beanstandet werden. Bei den verbleibenden 14 % der bemängelten Produkte fehlte der wissenschaftliche Name der Holzart. Die meisten Firmen, die nur teilweise korrekt deklarierten, sind Grossbetriebe mit einer hohen Zahl an deklarationspflichtigen Produkten im Hauptsortiment.
Vereinfachung für Schreiner
Bei 41 % der Unternehmen war kein Produkt vollständig korrekt deklariert. Dabei handelte es sich zum grössten Teil um kleine Betriebe, die noch nie überprüft wurden und sich der Deklarationspflicht nicht bewusst waren. Auch hier fehlte hauptsächlich die Angabe der Holzherkunft. Bei 5 % fehlte bei allen Produkten sowohl Holzart als auch Herkunft. Das waren vor allem Firmen, die im Nebensortiment deklarationspflichtige Produkte verkaufen.
Schreiner können ihre Produkte vereinfacht deklarieren. Dazu hat das BFK mit dem VSSM eine Broschüre und eine Musterdeklaration vorbereitet.
Veröffentlichung: 15. Februar 2018 / Ausgabe 7/2018
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