Die Kunst sinnvoller Instandsetzung

Mit Holz sind unendlich viele Parkettmuster realisierbar. Bild: Andreas Brinkmann

Reparieren.  Defekte Partien in Parkettflächen lassen sich so instand setzen, dass nicht gleich der ganze Boden mit einbezogen werden muss. Damit solche Holzflächen wieder ihre einzigartige Wirkung zeigen können, gilt es, einiges zu beachten.

Parkett hat eine Nutzschicht aus Massivholz, die fein geschliffen oder mit einer leichten Struktur versehen wurde. Es fühlt sich leicht nachgiebig und angenehm warm an, auch wenn sonst alles kalt ist. Behandelt mittels Seife, Wachs, Öl oder Lack ergeben sich optisch wie haptisch unterschiedliche Böden. Jeder Teil einer solchen Fläche ist einzigartig und hat eine eigene Maserung, die es auf der ganzen Welt nur einmal gibt. Gute Fachleute achten beim Verlegen solcher Böden darauf, dass die vielen Elemente gemeinsam ein möglichst harmonisches Bild ergeben und die Maserungen ihre Wirkung im Zusammenspiel zeigen.

Veränderungen und Unfälle

Besonders durch die UV-Strahlung im natürlichen Licht ändern sich mit der Zeit die Farbe der Holzoberfläche und der Beschichtung. Auch Pflegemittel tragen ihren Teil zur Veränderung bei. Mit der Zeit ergeben sich, ausser einer leichten Abnutzung der allenfalls strukturierten Fläche, helle Stellen, welche Teppiche sowie Möbel hinterlassen, weil dort weniger Sonnenlicht auf die Bodenfläche kam. Sobald diese Stellen nicht mehr bedeckt sind, dunkeln auch sie nach. Das braucht seine Zeit, führt aber immer zu einem sehr ausgeglichenen Farbton, obwohl das im Neuzustand vielleicht weniger der Fall war – Parkettflächen in alten Schlössern zeigen das.

Kommt es bei älteren Böden zu einem Unfall, indem beispielsweise jemand etwas ausschüttet, sich eine junge Katze als noch nicht stubenrein erweist oder es zu Brandflecken kommt, so sind die Anforderungen, solche Schäden zu beheben, höher als bei einem neuen Boden, bei dem die Elemente ausgetauscht werden können. Parkett ist renovationsfähig und kann vollflächig abgeschliffen sowie neu behandelt werden. Das ist für die beschriebenen Fälle aber oft weder notwendig noch sinnvoll.

Wasser bewirkt nicht immer Schäden

«Können nach einem Wasserschaden bei Holzfeuchten von 6 bis 12 Prozent keine ausserordentlichen Verformungen und Hohlstellen festgestellt werden, liegt keine Beschädigung vor», sagt Mark Teutsch. Er ist Geschäftsleiter und Experte der Interessengemeinschaft Schweizer Parkettmarkt (ISP) in Heimberg BE. Für einen wirklichen Wasserschaden sind konisch auslaufende Fugen typisch. In den meisten Fällen ist dann ein Ersatz dieser – und nur dieser – Bodenpartie notwendig.

Vollflächig verklebtes Parkett lässt sich, im Gegensatz zu schwimmend verlegter Ware, recht gut ersetzen, da die einzelnen Dielen keine Verbindung zu den anderen haben. Ist das originale Parkett noch verfügbar, ist das ein Vorteil. Noch besser ist Material aus der gleichen Charge, die verlegt wurde. Bevor man mit dem Wechseln beginnt, sollte klar sein, welche Veränderungen der bestehende Boden schon durchlaufen hat.

Gleicher Oberflächenaufbau

Ausser dem Einfluss von Licht ist eine bestehende Oberfläche auch Reinigungs- und Pflegemitteln ausgesetzt, die den Glanzgrad und den Farbton sowie die Sättigung beeinflussen. Ein vorgeöltes Parkett wird nach dem Einbau zur Erstpflege mit einem Pflegeöl behandelt. Entsprechend muss auch ein Ersatz damit behandelt werden. Das gilt auch bei versiegelten Böden, die mit einem Polish versehen wurden. Werden bei einer Reparatur die gleichen Produkte wie bei der bestehenden Oberfläche verwendet, können die neuen Partien sich mit der Zeit unter dem Einfluss von Licht bezüglich Farbe und Helligkeit den bestehenden anpassen.

Mark Teutsch macht darauf aufmerksam, dass eine intensive Reinigung und Pflege zur Folge haben können, dass sich neue Elemente kaum noch an die alten angleichen können. In diesem Fall sollte der Pflegefilm von der restlichen Fläche entfernt werden.

So viel wie nötig, so wenig wie möglich

Wie viel Parkett im Schadensfall ganz ausgewechselt werden muss, hat mit der Menge und Verteilung der beschädigten Friese zu tun. Partielle Schäden über eine grössere Fläche verteilt können einen grösseren Reparaturaufwand verursachen, als wenn die ganze Fläche ausgewechselt wird. Bei grösstenteils zusammenhängenden Schadensflächen können gut nur die betroffenen Elemente ausgewechselt werden. Und auch wenn ein grosser Teil eines Bodens ausgetauscht werden muss, ist das noch kein Grund, den gesamten Boden auszuwechseln. Sobald man Stücke einsetzt, die nachträglich noch geschliffen werden, muss aber die gesamte Fläche überschliffen werden. Ansonsten bleiben die Übergänge mit dem ändernden Schleifbild sichtbar. Auch Lackübergänge bleiben in der Regel gut sichtbar.

Fälle für Spezialisten

Gerade bei kleineren Schadstellen lohnt es sich, diese von einem Oberflächenspezialisten retuschieren zu lassen. Das geht schneller und ist günstiger. Man läuft weniger Gefahr, dass ausgebesserte Stellen schon nach kurzer Zeit wieder gut sichtbar sind. Beispielsweise die Firma Reparaturtechnik Spillmann in Bellach SO ist auf die Beseitigung von Oberflächenschäden spezialisiert. Laut Firmeninhaber Pascal Spillmann können versiegelte Böden punktuell so nachlackiert werden, dass selbst zu einem späteren Zeitpunkt nichts davon zu sehen ist. Das geht auch bei der Behebung von tiefen Kratzern oder bei dunklen Flecken auf Eichenböden, wo es zur Reaktion mit der Gerbsäure gekommen ist. Manche Flüssigkeiten hinterlassen unschöne Ränder, die mit etwas Aufwand retuschiert werden können. Auch kleinere Brandstellen lassen sich laut Spillmann noch ausbessern.

Fehlende Spachtelmasse rasch ersetzen

Bei mit farbigem Öl behandeltem Parkett kann es mit der Zeit abgenutzte Laufpartien geben. Solche können in der Regel von geübten Bodenlegern farblich wieder ausgeglichen werden. Besonders bei Eichenböden sind rustikale Ausführungen mit rissigen Ästen und Rissen in der Holzfläche recht beliebt. Leider kann es vorkommen, dass etwa beim Staubsaugen die dunkle Spachtelmasse herausgezogen wird. Ein Ersatz ist hier aber relativ einfach und sollte schnell und mit dafür geeignetem Material gemacht werden. Wartet man zu lange, können sich die Risskanten durch Abnutzung ausweiten.

Das Beseitigen von Flecken hat mit einer grossen Kenntnis der entsprechenden Mittel und Arbeitsabläufe zu tun. Handwerkliches Geschick ist bei der Arbeit an Oberflächen zudem ein absolutes Muss.

Teile nachbauen lassen

Was gleich aussieht, muss noch lange nicht gleich sein. Jeder Parketthersteller produziert seine Produkte in eigenen Dimensionen, und immer wieder kommen neue Abmessungen auf den Markt. Und so kann dann der Teilersatz oder die Erweiterung älterer Böden schwierig werden. Sind bei einem Schaden keine Originalfriese mehr vorhanden, muss der Ersatz auch mal nachgebaut werden.

Die Schmid Parkett AG produziert all ihre Produkte am Firmenstandort in Alpnach Dorf OW und ist auch in der Lage, alle Sorten von Parkettriemen und Tafeln nach Vorgabe nachzubauen. Die Tätigkeit der Firma ist auf Produktion von Parkett ausgerichtet, welches dann von externen Bodenlegerfirmen bei den Kunden verlegt wird.

Die Firmeninhaberin Susann Schmid bekommt immer wieder mal Anfragen von Bodenlegern für kleinere Mengen Parkett, welches passend zu vorhandenen Böden gefertigt werden soll. Dabei müssen dann ausser den Abmessungen und der Materialstärke auch die Holzsorte und -sortierung so stimmen, dass das Holz nach der Zeit des Nachdunkelns identisch zum originalen Boden ist. «Diese Angleichung sollte man unbedingt zulassen. Und sie kann durchaus zwei bis drei Jahre dauern», sagt Susann Schmid. Da der Bodenleger vor Ort ist und den Kontakt mit dem Kunden hat, liefert er die genauen Masse, Fotos und allenfalls Muster. Ebenso kümmert er sich um die Ursprungsprodukte, mit denen der Boden behandelt und gepflegt wurde. Bei geölten Böden können dann die neuen Teile schon von der Parkettfabrik entsprechend behandelt geliefert werden. Lackarbeiten müssen hingegen vom Bodenleger ausgeführt werden.

www.parkett-verband.chwww.rep-spill.chwww.schmid-parkett.ch

Andreas Brinkmann

Veröffentlichung: 15. Juni 2023 / Ausgabe 24/2023

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