Die Laderampe ist immer dabei


Leichte Hebebühnen sind bei Handwerksbetrieben weitverbreitete Modelle. Bild: Fankhauser AG


Leichte Hebebühnen sind bei Handwerksbetrieben weitverbreitete Modelle. Bild: Fankhauser AG
Hebebühnen. Mit einer fest am Nutzfahrzeug montierten Hebebühne lassen sich schwere und sperrige Lasten bequem, sicher und einfach vom Boden auf die Ladefläche und wieder zurück hieven. Braucht man eine solche, sollte man dies schon bei der Fahrzeugwahl berücksichtigen.
Jeder Last- oder Lieferwagenchauffeur weiss, wie umständlich oder gar unmöglich das Auf- oder Abladen sein kann, wenn er nicht direkt an eine Laderampe mit der richtigen Höhe zufahren und seine Ladefläche mit einem Palettrolli oder Sackkarren bedienen kann. Was bei einem Kastenwagen vielleicht gerade noch so möglich ist, weil dessen Boden nicht so hoch liegt wie bei einem Fahrzeug mit Brücke oder Kastenaufbau und weil man das Ladegut einzeln in die Hand nimmt und verstaut, ist das bei palettierter oder schwerer und unförmiger Ware kaum alleine zu bewältigen.
Wo schwere Güter noch in den 60er-Jahren mithilfe einfacher Wippen auf die Ladeflächen von Nutzfahrzeugen «katapultiert» wurden, wenn keine Laderampe zur Verfügung stand, geht das heute bequem und sicher mit hydraulischen und in der Regel elektrisch angetriebenen Hebebühnen – auch Ladebordwände oder Hubladebühnen genannt –, die sich sogar mit einem Gabelstapler befahren lassen. Dank ihrer ausgeklügelten Bauweise lassen sich Waren waagrecht vom Boden aufnehmen und auf die richtige Höhe an der Ladekante anheben. Der grosse Vorteil dieser Hebebühnen ist, dass sie während der Fahrt senkrecht ganz dicht am Fahrzeug oder zusammengelegt sogar unter dem Heck versorgt werden können, ohne zu stören oder gar den Verkehr zu behindern.
Dabei ist das Handling denkbar einfach. Es funktioniert über gut geschützte, überfahrbare Tastenschalter auf der Plattform und – mit getrenntem Stromkreis – über gut wasser- und schmutzgeschützte Drucktasten oder Hebel am Fahrzeugheck. Modernere Versionen lassen sich auch ferngesteuert bedienen, immer alles nach Suva-Vorschrift. Empfehlungen, Instruktionen und Vorschriften über Hebebühnen sowie Laderampen finden sich auf der Website der Suva unter den Suchbegriffen «Hubladebühnen» und «Hebebühnen». Zuerst wird die eigentliche Bühne aus ihrer Ruhestellung auf den Boden abgesenkt, wo sie das Ladegut zum Beispiel auf einem Hand- oder Paletthubwagen aufnehmen kann. Dann wird die Last auf die Höhe der Ladefläche angehoben, ins Fahrzeug gezogen, dort platziert und gut gesichert. Der Paletthubwagen bleibt zum späteren Abladen im zuletzt aufgeladenen Palett stecken, oder er wird auf dem gleichen Weg wieder vom Fahrzeug genommen.
Hebebühnen gibt es von mehreren Herstellern wie beispielsweise D’Hollandia, Dautel, Trösch oder Mammut, um nur einige zu nennen, in unterschiedlichen Ausführungen und Gewichtsklassen mit 300 bis 3000 kg Tragkraft. Selbstredend ist, dass nicht jedes Modell an jedes Fahrzeug angebaut werden kann. Zu unterschiedlich sind die Anforderungen an dessen Rahmen und überhaupt an die Grösse des Trägerfahrzeuges, an das die ganze Technik geschraubt werden soll und von Gesetz her überhaupt darf. So hat jeder Nutzfahrzeughersteller eigene Richtlinien, was an seine Fahrzeuge angebaut werden darf und was nicht. Die Markenvertretung weiss darüber Bescheid.
Die fest mit dem Fahrzeugchassis verschraubte Hebebühne lässt sich in alle möglichen Positionen bringen; senkrecht und waagrecht vom Fahrzeug weg, dort abgesenkt und mit dem zusätzlichen Gewicht des Transportgutes wieder anheben. Man kann sich gut vorstellen, dass da sehr grosse Kräfte auf den Mechanismus der Bühne und auf das Nutzfahrzeug wirken, das ursprünglich eigentlich gar nicht so richtig für dieses Anbauteil ausgelegt worden ist. Es empfiehlt sich beim Kauf eines neuen Nutzfahrzeuges mit Hebebühne also in jedem Fall, sich gleich schon in der Markenvertretung oder dann von einem spezialisierten Anbieter umfassend beraten zu lassen und auf Nummer sicher zu gehen. Die Fachleute wissen, was an welches Fahrzeug angebaut werden darf, und sie sorgen dann auch gleich dafür, dass es vom Strassenverkehrsamt abgenommen und zugelassen wird. Soll ein vorhandener Liefer- oder Lastwagen oder auch ein Anhänger nachträglich mit einer passenden Hebebühne nachgerüstet werden, gilt natürlich dasselbe.
Je nach geplantem Einsatzzweck fällt die Wahl auf eine bestimmte Bauart der Hebebühne. Für Lieferwagen bis 3,5 t mit Kofferaufbau oder Brücke mit Spriegeln und Blachen eignen sich neben Ladebordwänden beispielsweise auch faltbare Bühnen, die sich zusammengeklappt unter das Fahrzeug versorgen lassen. Sie bringen den Vorteil, dass das Fahrzeug auch an eine bestehende Laderampe fahren kann, ohne dass vorher die Bühne abgesenkt werden muss. Oder aber es passt womöglich eine Ladebordwand, welche die rückseitige Öffnung des Aufbaus teilweise oder ganz verschliesst. Ist das Fahrzeug ein geschlossener Van, kommt eher eine Ladebordwand infrage oder ebenfalls eine Variante, welche die hinteren Flügeltüren komplett ersetzt. Jedenfalls ist es immens wichtig, dass man vor der Fahrzeuganschaffung genau weiss, wofür das Fahrzeug eingesetzt werden soll. Die hier gezeigten Beispiele konzentrieren sich auf leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t.
Wohl am weitesten verbreitet ist die leichte Hebebühne mit feuerverzinktem Hubwerk, einer grossflächigen, rutschhemmenden Aluminiumplattform und mit geringem Eigengewicht, in der Regel unter 200 kg. Die Tragkraft beträgt meistens bis 750 kg. Die Hebebühne schliesst den Laderaum bis auf eine Höhe von ungefähr 160 cm, darüber kommt – sauber angepasst – die Blache. Davon gibt es ebenfalls robustere Versionen mit weiter auseinanderliegender Hub- und Senkmechanik für Lieferwagen mit Koffer-, Kühl- oder Blachenaufbauten sowie mit Auflieger.
Ausserdem sind Varianten für Vans verfügbar: Zum Beispiel gibt es Hebebühnen, die mit einem speziellen Rahmen die beiden Flügeltüren des Vans ersetzen und beim Herunterklappen den Laderaum freigeben.
Eine interessante Alternative für einen Grossteil der auf dem Markt erhältlichen Lieferwagen ist die vertikal faltbare Hebebühne, die in Ruhelage nur eine Seite des Fahrzeughecks in Anspruch nimmt. So bleibt die grosse Tür zum Ein- und Ausladen frei. Je nach Ausführung trägt die Bühne bis zu 500 kg.
Auf der einen Seite muss immer darauf geachtet werden, dass eine Hebebühne nie überladen wird. Das könnte sowohl für das Anbauteil als auch für das Fahrzeug und nicht zuletzt für hantierende Personen fatale Folgen haben. Auf der anderen Seite liegt es natürlich auch in der Verantwortung des Fahrers, dass beim Heben und Senken keine Passanten zu Schaden kommen. Gerade in Wohnstrassen oder auf Trottoirs in Innenstädten können sich spielende Kinder oder unachtsame Fussgänger und Velofahrer an der sich bewegenden, schweren Bühne schwer verletzen. Darum muss eine Hebebühne von Gesetzes wegen immer von allen Seiten her mit Fähnchen, Markierungsstreifen und Blinkleuchten gekennzeichnet sein. Sicherheit geht vor, und wie bei vielen anderen mechanischen Anlagen – und vor allem im Strassenverkehr – ist eine regelmässige Kontrolle und Wartung bei einer Hebebühne, die schliesslich tagtäglich im Einsatz steht, ein Muss.
Veröffentlichung: 14. Mai 2020 / Ausgabe 20/2020
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