Lösungen für das Handwerk erkämpft


Zwei wertvolle Hilfsmittel: Das WPK-Qualitätshandbuch Schreiner und das Praxismerkblatt. Bild: Patrik Ettlin


Zwei wertvolle Hilfsmittel: Das WPK-Qualitätshandbuch Schreiner und das Praxismerkblatt. Bild: Patrik Ettlin
Normen. Der Einsatz des VSSM und anderer Branchenverbände hat sich gelohnt. Tritt die neue Norm für Innentüren in Kraft, können Schreinereien und Türenhersteller bereits auf wertvolle Hilfsmittel zurückgreifen, die der VSSM für die Branche entwickelt und nun veröffentlicht hat.
Es ist davon auszugehen, dass die Harmonisierung der Innentüren-Norm EN 14351-2 nicht mehr allzu lange auf sich warten lässt. Mit einer Koexistenz- oder Übergangs- phase von ein bis drei Jahren hat dies zur Folge, dass sämtliche Schreinereien, die Brandschutztüren herstellen, ab diesem Zeitpunkt eine Leistungserklärung zu erstellen haben. Dafür ist eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) erforderlich.
Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM hat diese sich anbahnenden Veränderungen für die Türenhersteller frühzeitig erkannt. Bei den Innentüren ist die Dauer der Koexistenzphase noch ungewiss, doch: «Für Aussentüren ist die Koexistenzphase seit Juli 2015 bereits abgelaufen, für Fenster und Aussentüren mit Anforderungen an Feuer- und/oder Rauchdichtheit läuft die Koexistenzphase am 1. November 2019 ab», erklärt Simon Schneider vom Bereich Technik und Betriebswirtschaft des VSSM. Deshalb hat der Verband mit grossem Einsatz für die ganze Branche eine Dokumentation mit dem Titel «Qualitätshandbuch Schreiner» verfasst. Diese soll die Einführung der WPK erleichtern und ist als Musterhandbuch aufgebaut, das von den Betrieben individuell angepasst werden kann. Für Erklärungen rund um das Bauproduktegesetz und zur Erstellung der Leistungserklärung wurde zudem ein Praxismerkblatt erarbeitet.
In einem Pilotprojekt mit zwei Betrieben wurden die Dokumente auf ihre Praxistauglichkeit geprüft. «Die zwei Instrumente bringen dem Schreiner erhebliche Erleichterungen im Umgang mit den veränderten Rahmenbedingungen», bilanziert Simon Schneider.
Von Beginn weg ein Dorn im Auge war dem VSSM und anderen Branchenverbänden die Tatsache, dass alle Hersteller dem gleichen Prüf- und Kontrollverfahren unterstellt werden sollten. KMU mit geringem Produktionsausstoss von Brandschutztüren hätten dieselben Dokumentationen einreichen müssen und wären mit demselben Inspektionsaufwand konfrontiert worden wie industriell herstellende Grossbetriebe.
Deshalb setzte sich der VSSM seit rund zehn Jahren für eine KMU-freundliche Umsetzung des Bauproduktegesetzes ein, und dies mit Erfolg. Zusammen mit den Verantwortlichen des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) konnten die Verbände eine solche Lösung erwirken. So müssen Herstellerfirmen, die weniger als 50 Brandschutztüren pro Jahr herstellen, nur eine Selbstdeklaration abliefern. Wer mehr Türen produziert, wird zusätzlich von einer externen notifizierten Stelle inspiziert und überwacht.
Ob Kleinbetrieb oder spezialisierter Türenhersteller; es ist lohnenswert, sich in der nächsten Zeit mit diesen bevorstehenden Veränderungen zu befassen. Mit den Hilfsmitteln des VSSM sind ab sofort Instrumente vorhanden, mit denen diese Herausforderungen einfacher gemeistert werden können.
Schreiner und Türenhersteller aufgepasst: Ab sofort stehen die beiden neusten Hilfsmittel des VSSM für die Schreinerbranche via Internet zum Download bereit. Diese Dokumente stellt der VSSM den Mitgliedern und Nichtmitgliedern kostenlos zur Verfügung. Bei Fragen rund um das Thema Bauproduktegesetz, WPK und Leistungserklärung steht den Unternehmen das Team Technik und Betriebswirtschaft des VSSM gerne zur Verfügung. Die Experten unterstützen die Hersteller auch bei der Implementierung der WPK im Betrieb.
www.vssm.ch/wpkVeröffentlichung: 25. Juli 2019 / Ausgabe 30-31/2019
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