Mehr Lohn, Hoffnung für den GAV

Die Arbeitnehmer der Schreinerbranche können sich im Jahr 2020 auf mehr Lohn freuen. Archivbild: VSSM

Löhne. Die Sozialpartner des Schreinergewerbes haben sich auf eine Lohnerhöhung von insgesamt 1,5 Prozent im Jahr 2020 geeinigt. Somit können die Verhandlungen für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag weitergeführt werden.

Die vereinbarten Lohnanpassungen werden in Kraft gesetzt, sobald diese das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) überprüft hat und sie vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Die Anhebung der Bruttolöhne aller Arbeitnehmenden wird somit voraussichtlich per Anfang März 2020 erfolgen.

Auch Mindestlöhne werden angehoben

Die Verhandlungsdelegationen des Verbands Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM und der Gewerkschaften Unia und Syna haben sich auf eine Erhöhung der Bruttolöhne um insgesamt 1,5 Prozent geeinigt. Diese Lohnerhöhung teilt sich hälftig in einen generellen und einen individuellen Teil auf. Das bedeutet, dass alle Mitarbeitenden eine generelle Lohnerhöhung von 0,75 Prozent erhalten. Die zweite Hälfte kann der Arbeitgeber individuell unter seinen Mitarbeitenden verteilen. Gleichzeitig erfolgt auch die Erhöhung der Mindestlöhne um 1,5 Prozent. Ausgenommen von der Mindestlohnanpassung sind Schreinerpraktiker sowie Angelernte mit Weiterbildung.

Vorgängig wurde die Situation den VSSM-Sektions- und Fachgruppenvertreter an einer Informationsveranstaltung dargestellt. Der Entscheid zur Lohnerhöhung erfolgte anschliessend mit einem Antrag an die Sektionen und Fachgruppen, der mit überwiegender Mehrheit der Delegiertenstimmen angenommen wurde.

Schwierige Verhandlungen

Mit der nun beschlossenen Lohnregelung können die Verhandlungen um den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im 2020 fortgesetzt werden. Der Fahrplan der VSSM-Verhandlungsdelegation sieht vor, dass die Präsidenten der Sektionen und Fachgruppen im Frühling 2020 und die Delegierten im Sommer 2020 über die nächsten Schritte auf dem Weg zum neuen GAV befinden können.

Dieser Einigung gingen zähe Verhandlungen der Arbeitgeberdelegation mit den Gewerkschaften um den Gesamtarbeitsvertrag Schreiner voraus, der ab 1. Januar 2021 erneuert in Kraft treten soll. Wie der Inhalt des neuen GAVs gewichtet werden soll, wird kontrovers diskutiert. Die Arbeitnehmervertreter sehen die Einführung eines Vorruhestandsmodells (VRM) im Zentrum, während Arbeitgeberseitig mehr Flexibilität gefordert wird.

pet

www.vssm.ch
www.zpk-schreinergewerbe.ch

Veröffentlichung: 04. Dezember 2019

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