Verwaltungskosten sinken

Ausgleichskasse Schreiner.  Die Mitglieder der Ausgleichskasse Schreiner zahlen ab dem neuen Jahr weniger Verwaltungskostenbeiträge. Neu basieren die Verwaltungskosten ausserdem auf der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Die Schreinereien werden finanziell entlastet.

Die Ausgleichskasse Schreiner hat eine gute Nachricht: Per 1. Januar 2019 kann sie für ihre Mitglieder die Verwaltungskostenbeiträge (VK) senken. Gleichzeitig wird zudem die Basis für die Berechnung der Verwaltungskosten geändert. Statt auf die geschuldeten AHV-Beiträge wird neu auf die AHV-pflichtige Lohnsumme abgestellt. Das erhöht die Nachvollziehbarkeit der Kosten.

Einheitliche Beitragssätze

Ebenfalls wird ein einheitlicher Beitragssatz bei allen Selbstständigerwerbenden eingeführt. Diese bezahlen neu konstant 0,1 Prozent Verwaltungskosten auf ihr AHV-pflichtiges Einkommen. Auch die Verwaltungskosten der Nichterwerbstätigen werden angepasst. Für sie betragen die Verwaltungskostenbeiträge neu einheitlich 3 Prozent der entrichteten AHV-Beiträge.

Alle können profitieren

Einige wenige Arbeitgebende würden aufgrund der neuen Abstufung mehr Verwaltungskosten bezahlen als zuvor. Bei diesen Mitgliedern gewährt die Ausgleichskasse Schreiner für die nächsten fünf Jahre eine Besitzstandsgarantie, sodass bei ihnen weiterhin der alte Beitragssatz zum Tragen kommt. Somit bezahlt ab dem 1. Januar 2019 jedes Mitglied weniger oder gleich viel Verwaltungskosten wie heute.

Spezialisten geben gerne Auskunft

Wer Fragen hat zu diesen Anpassungen oder zu anderen Themen, dem stehen unter der Telefonnummer 044 253 93 90 oder unter der E-Mail-Adresse info[at]akschreiner[dot]ch die Spezialisten der Ausgleichskasse Schreiner mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ausgleichskasse SchreinerIfangstrasse 88952 SchlierenTelefon 044 253 93 01Fax 044 253 93 94info[at]akschreiner[dot]ch

www.akschreiner.ch

 

 

 

 

 

Verwaltungskosten ab 1. Januar 2019

Für Firmen (Arbeitgeber)

Basis für die Berechnung:       Lohnsumme ab:           Beitragssatz:

AHV-Lohnsumme                                           0 Fr.                         0,140 %

                                                              300 000 Fr.                         0,110 %

                                                           2 500 000 Fr.                         0,085 %

                                                           5 000 000 Fr.                         0,075 %

                                                         10 000 000 Fr.                    auf Anfrage

Für Selbstständigerwerbende

Basis für die Berechnung:       Einkommen ab:           Beitragssatz:

AHV-pflichtiges Einkommen                         0 Fr.                         0,1 %

Für Nichterwerbstätige

Basis für die Berechnung:         Beiträge ab:                Beitragssatz:

AHV-/IV-/EO-Beiträge                                    0 Fr.                         3 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veröffentlichung: 04. Oktober 2018 / Ausgabe 40/2018

Artikel zum Thema

25. September 2025

Der Partner für Traumküchen

ELEMENT-KÜCHEN AG.  Schreinereien, die Küchen verkaufen, stehen alle vor ähnlichen Herausforderungen. Gerade kleinere Betriebe ohne eigene Ausstellung können ihren Kunden wenig zeigen. Partner von Element-Küchen haben viele Vorteile im Wettbewerb um neue Aufträge.

mehr
25. September 2025

Perfekter Schliff dank Kündig Perfect

Kündig AG.  Die neueste Ergänzung im Maschinenpark der Kobelt AG in Marbach SG ist eine Kündig-Perfect-Schleifmaschine. Was auf dem Papier zunächst nach reiner Technik klingt, ist für Kobelt ein bewusster Schritt, der weit über das rein Technische hinausreicht.

mehr

weitere Artikel zum Thema:

Publireportage